Anträge stellen ist des Bauherren häufigste Übung… 😀

Die ProHaus-Bauherren Jenny und Marcel haben einen Brief geschrieben. In ihrem Baublog verraten sie auch, an wen sie den Brief geschrieben haben: An die Untere Bauaufsichtsbehörde. Und was enthält dieser Brief? Die

“… Mitteilung Baubeginn eines freigestellten Bauvorhabens nach § 67 BauO NRW …”

ist doch sonnenklar. Fragen soweit? 😀

Siben, die mit Gussek-Haus bauen, schreiben keine Briefe. Ihre Händel mit dem Bauamt erledigen sie grundsätzlich persönlich 😀 Im Baublog berichten sie:

“… So heute war es soweit: Wir haben unsere Unterlagen beim Bauamt abgegeben!! […] Hoffen wir, dass es dann klappt! …”

Hoffen wir es… die Fenster sind ja immer noch zu schmal.

Nun hatten wir einmal die Untere Bauaufsichtsbehörde – im Falle von Jenny und Marcel könnte das der Landkreis sein – und einmal das Bauamt der Gemeinde. Wie wäre es mit beiden Behörden in einem Beitrag gleichzeitig?

Nichts leichter als das… die Kampa-Haus Bauherren Evi und Fabian bekommen das problemlos hin, wie man in ihrem Baublog nachlesen kann:

“… Der Kreis meint: der Bebauungsplan wäre nicht gültig, also nach §34 BauGB. Die Gemeinde meint: der Bebauungsplan wäre gültig …”

Wenn die Bürokraten den Bürger gerade mal nicht schikanieren, beschäftigen sie sich mit sich selbst. Klappt prima, wie man sieht. Evi und Fabian gehen auf ihre eigene Weise damit um:

“… Wir reichen jetzt einfach den Bauantrag mit 1,80m Kniestock ein. Punkt. …”

Mutig. Das lassen wir jetzt mal so stehen.

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