Exakt so titeln Christine und Lutz in ihrem Baublog. Sie bauen mit FingerHaus, und bei FingerHaus ist wohl eine Vorgabe vom Statiker bei der Planung irgendwie unter die Räder gekommen:
“… beim Zeichnen der Ausführungspläne ist dem Zeichner aufgefallen, dass im Kellergeschoss rechts neben der Haustür […] vom Statiker ein Unterzug gefordert wird. …”
Was easy klingt – hey, das ist nur ein Keller – wird kompliziert, denn die beiden wollen den Keller in ihrem in Hanglage gebauten Haus teilweise als Wohnkeller nutzen. Insofern – die beiden schildern das in ihrem Baublog genauer – haben sie nach derzeitigem Kenntnisstand die Wahl, entweder nur zwei Meter Raumhöhe unter dem Unterzug zu haben oder aber im Keller auf Wohnfläche zu verzichten. Beides schmeckt ihnen so nicht, logisch. Etwas sauer sind sie schon:
“… Es wäre Zeit genug gewesen, darüber seit Frühjahr 2010 mit uns zu reden, nach Lösungen zu suchen, jetzt wird es natürlich ziemlich eng. …”
Klingt jedenfalls so, als ob doch noch eine Lösung gefunden werden könnten. Eines ist Christine und Lutz allerdings wichtig:
“… Noch teurer darf der Bau jedenfalls nicht werden! …”
Etwas anders ist der aktuelle Beitrag im Baublog von Anja und Martin überschrieben. Anja und Martin bauen mit WeberHaus… aber sauer sind die beiden nicht auf WeberHaus, sondern auf ihre Gemeinde. Die Gemeinde verlangt von den beiden nämlich, eine Baustraße zu errichten. Wieso?
“… Und in unserem Fall gehört der Gemeinde auch eine 10,6 qm große Pflasterzuwegung auf unser Grundstück. […] Nutzt du also das Eigentum der Gemeinde, um deinen privaten Bau zu fördern, dann kannst du das gerne tun, wenn du sämtliche Auflagen deiner Gemeinde erfüllst. …”
Dei Auflagen sind dann Bestandteil der Baustrassengenehmigung, und bei Anja und Martin bedeutet das:
“… Ich darf also diese 10,6 qm Pflasterfläche gerne nutzen, wenn ich die denn durch eine Bitumenschicht 12 cm vor Beschädigungen schütze. …”
Nicht so schlimm, sollte man denken, doch einen guten Kubikmeter Bitumen kocht auch ein begabter Selbermacher nicht mal eben so in der Waschküche. Es muss also eine Firma ran, die will dafür Kohle sehen, und nicht zu knapp.
“… Da bin ich eben tot umgefallen… 130 Euro pro qm, also 1300 Euro für so eine mickrige Zufahrt. …”
Letzten Endes hat den beiden ihr Tiefbauer geholfen, doch auch dafür war noch ein nennenswerter Betrag fällig. Ich schätze, die beiden gehen nach dem Einzug recht schnell in die Kommunalpolitik… 😉
Last, but not least, noch eine Nachricht von den SchwörerHaus-Bauherren Birgit und Markus. In ihrem Baublog schreiben sie:
“… Ja, die Abnahme ist leider ins Wasser gefallen, da der Bauleiter im Krankenhaus liegt. …”
Umziehen werden die beiden dennoch. Nicht vergessen: Schriftverkehr führen, damit aus dem Einzug nicht stillschweigend die Abnahme wird!