Anne und Moritz haben mit Grübbel gebaut. Eingezogen sind die beiden schon längst, im März 2011 hatten sie Besuch von einer Mitarbeiterin des Bauamtes.

“… Dazu lief sie einmal ums Haus und war nach 2 Minuten wieder weg – alles bestens. …”

Das nannte sich dann Endabnahme durch das Bauamt (und war vermutlich kostenpflichtig). Und was liest man nun im Baublog von Anne und Moritz?

“… “Die fertig gestellte bauliche Anlage darf nunmehr für den genehmigten Zweck genutzt werden” …”

stand in einem Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Anne und Moritz haben also ihr Heim quasi illegal bewohnt. Mittlerweile ist auch die Höhe der Gebührennote für zwei Minuten ums Haus und einen Formbrief: mehr als 50 Euro sind fällig. Den Stundenlohn hätte sicher der eine oder andere Bauherr auch ganz gern…

Die FingerHaus-Bauherren Melanie und Steffen haben auch Post vom Amt bekommen, liest man in ihrem Baublog.

“… Heute haben wir per Einschreiben unsere Baugenehmigung bekommen.  …”

Herzlichen Glückwunsch, da kanns ja bald losgehen. Einige Befreiungen von den Vorgaben des B-Planes waren fällig und wurden auch erteilt. Prima. Und natürlich wird es auch eine Kostennote geben.

“… pro Befreiung müssen wir 50 € zahlen. …”

Was einerseits – das ist ernst gemeint – spottbillig ist. Andere blechen das Zehnfach dafür. Fragwürdig, äußerst fragwürdig ist aber in meinen Augen die Methode, wie die Kommunen hier abkassieren. Sich den Verstoß gegen Vorgaben abkaufen zu lassen, die man nur zu dem Zweck geschaffen hat, dass gegen sie verstoßen werden muss… es sei denn, man gibt sich als Bauherr mit einer Hundehütte zufrieden…

Die 50 Euro je Befreiung relativieren sich aus noch einem anderen Grund. FingerHaus hat die erste Abschlagsrechnung geschickt:

“… Wie im Werksvertrags festgehalten, beträgt die 1. Abschlagsrechnung 5% von der Gesamtsumme. …”

Und das sind mit Sicherheit mehr als 50 Euro… 😉

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