Jessica und Norbert bauen mit FingerHaus. In ihrem Blog beschäftigen sie sich in einer Reihe von Beiträgen mit ihrer Fertighausfirma. Der Titel des Beitrages hier bei baublogs.info – begeistert und enttäuscht – gibt bereits den Grundtenor wieder.

“… Wir sind begeistert und enttäuscht. …”

Hiervon leitet sich auch der Titel meines Beitrages ab. Doch… warum sind Jessica und Norbert begeistert?

“… Begeistert über den Ablauf der Bemusterung und auch von unserem Bemusterungsberater Hr. Schneider – guter Mann!, sehr kompetent, hat alles fest im Griff, wir hatten viel Spaß, Danke nochmals! 😉 …”

Auch mit der Kompromissbereitschaft und Flexibilität der Bemusterungsabteilung sind die beiden zufrieden, ebenso natürlich mit der Bemusterung selbst. FingerHaus-typisch perfekt organisiert.

Offenbar hat aber der Vertrieb Jessica und Norbert Zusagen gegeben, die FingerHaus nicht einhalten kann und/oder will. Und an dieser Stelle stösst die vom Vertrieb geweckte Erwartungshaltung mit dem Buchstaben des Werkvertrages zusammen… vereinbart ist nur, was im Vertrag festgehalten ist. Alle anderen Zusagen vom Vertrieb… nun ja, ich würde sie unter *Luft* verbuchen.

Ein Beispiel gefällig? Gern. Das Haus von Jessica und Norbert wird einen Spitzboden haben. Prima, denkt sich Otto-Normal-Bauherr, da hab ich ja gleich Stauraum für die Weihnachtssachen und all den sonstigen Dekokrempel, den die Bauherrin in schöner Regelmässigkeit ins Haus schleppt…

“… Leider wurde uns seitens des Verkaufs – trotz mehrfachem nachfragen – bestätigt, dass der Spitzboden “begehbar” sei. …”

Die Auffassungen darüber, wie denn der Begriff *begehbar* zu interpretieren sei, gehen nun allerdings auseinander. Lassen wir zunächst den recht und billig denkenden Menschen – vulgo Bauherren – zu Wort kommen:

“… für uns bedeutet “begehbar”, da kann man drauf laufen! Also hats da einen Fussboden. Irgendwelche Bretter. […] Wie man allerdings drauf laufen soll, wenn da nur eine Dämmung zwischen den Sparren ist, ist uns rätselhaft. …”

Klingt logisch. Irgendwie. Letzlich ist aber vereinbart, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung steht…

“… Wie wir in der Bemusterung festgestellt haben, ist natürlich kein Fussboden im Spitzboden, sondern es müssen  Rauhspundbretter gekauft und selbst montiert bzw. aufgemustert werden. …”

Und dann ist das ganze auch begehbar. Wie wirbt doch FingerHaus in seinem Internetauftritt?

“… Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Vergleichen achten sollten. Sehen Sie ruhig genauer hin! …” [Quelle: Internetauftritt FingerHaus GmbH]

In Fall von Jessica und Norbert ist der Satz wohl nicht ganz vollständig wiedergegeben. Da sollte sicher stehen:

“… Sehen Sie ruhig genauer hin, ob das, was Ihnen unsere Verkäufer versprechen, später auch im Werkvertrag steht. …”

In weiteren Beiträgen ihres Blogs gehen Jessica und Norbert im Detail auf die Kamin- und Küchengutscheine ein, die vom FingerHaus-Vertrieb als verkaufsfördernde Maßnahme angeboten werden. Auch hier ist das Urteil der beiden nicht wirklich positiv. Doch das lest bitte selbst im Blog nach.

Fazit der beiden:

“… Was bisher die ganze Planerstellung, Kundenbetreuung seitens Fingerhaus in Frankenberg und die Bemusterung selbst betrifft, sind wir mit Fingerhaus sehr zufrieden – aber im Verkauf – wie wir jetzt im nachhinein leider feststellen müssen – da läuft was schief. …”

Dem ist offenbar nichts hinzuzufügen.

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