Aufgrund einer vom Deutschen Bundestag verhängten so genannten qualifizierten Haushaltssperre stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen ab sofort ein. Mit sofortiger Wirkung werden weder für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen Investitionszuschüsse gewährt noch neue Förderanträge entgegengenommen. Die für das Jahr 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel sind aufgebraucht, neue Fördermittel stellt der Deutsche Bundestag nicht zur Verfügung. Auch andere Förderprogramme, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Klimainitiative, sind vom Förderstopp betroffen.
Für die Häuslebauer heisst dies im Einzelnen:
- bereits bewilligte Förderungen werden ausgezahlt (teilweise abhängig von der Vorlage eines Verwendungsnachweises),
- vor dem 04. Mai 2010 eingegangene Förderanträge werden – sofern förderfähig – ausgezahlt, solange das Geld reicht und
- nach dem 04. Mai 2010 eingegangene Förderanträge sind nicht bewilligungsfähig.
Da allerdings nach Angabe der BAFA die verfügbaren Fördermittel bereits ausgeschöpft sind, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass vor dem Stichtag 04. Mai 2010 eingegangene Förderanträge tatsächlich noch bewilligt und gefördert werden, gegen Null tendieren.
[Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Webseite der BAFA]
Nachtrag: Der Förderstopp wurde zwischenzeitlich teilweise aufgehoben, siehe auch: BAFA: Förderstopp teilweise aufgehoben
#1 by Dafna on 23. Mai 2010 - 10:27
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Das ist nichts zufassen wir habe unser solaranlage gekauft nur wegen der förderungsmittel und jetzt kann ich der Kredit nicht zahlen Griechenland braucht Hilfe aber wir auch wir haben schon genug Steuer bezahlt und jetzt wir sind im Stich gelassen.
Eine schöne beschissene Demokratie wo auf unsere Politiker nicht verlassen kann das ist ein BETRUG
Danke euch unverschämte Politiker eure gesetze sind nur gut für eure Portmonat
#2 by Rebell No.1 on 29. Juni 2010 - 09:26
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In zig Blogs und anderen Plattformen finden sich Betroffene, die in Treu und Glauben aufgrund der Versprechen laut Anreizprogramm investiert haben.
Der Einzelne findet kein Gehör – die Masse schon, daher würde mich interessieren, wer bereit ist dagegen vorzugehen.
Hier das Musterschreiben… in jedem Fall ist Widerspruch einzulegen:
Per Fax: 06196.908-800
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid gegen meinen Antrag vom XXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom XXXXX, der bei uns am XXXXX eingegangen ist, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Mein Antrag wird bei Ihnen unter der Bearbeitungsnummer XX XXXXXX geführt.
Begründung:
Die Mittel für das Marktanreizprogramm sind derzeit nicht gestrichen, sondern nur gesperrt und werden vielleicht noch in diesem Jahr wieder frei gegeben. Die Situation der ausgeschöpften Mittel in der Zuschussfinanzierung für Erneuerbare Wärmeenergien ist schon häufiger eingetreten. Bisher war es immer die Praxis vom bafa, die Anträge, die in einem Jahr nicht mehr bedient werden konnten, mit in die neue Finanzierungsrunde zu nehmen. Warum dies jetzt anders sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Zudem stellt die Verschiebung des Antragszeitpunktes auf ein Datum bis zu 6 Monate nach der Investition in Kombination mit Ihrer jetzigen Verwaltungspraxis, per maschinell erstelltem Bescheid meinen Antrag abzulehnen, eine willkürliche Benachteiligung dar. Ich beantrage daher, meinen Antrag inhaltlich zu prüfen und bei festgestellter Genehmigungsfähigkeit bis zur erneuten finanziellen Ausstattung des Marktanreizprogramms im Verfahren zu halten.
Vollmundig Anreize zur Investition schaffen und dann Investoren hinhalten ist gelinde gesagt eine riesen Schweinerei – hier werden treuglaubende Bürger von der Regierung vorgeführt .
—-
#3 by Carsten on 2. Juli 2010 - 22:07
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Ob so ein Widerspruch Erfolg haben wird, sei dahingestellt. Falls sich jemand des hier vom Leser Rebell No.1 vorgeschlagenen Musterbriefes bedienen mag, empfehle ich allerdings, auf den letzten Satz der Begründung (beginnend mit : “Vollmundig…” zu verzichten. Dieser Satz gehört statt dessen ins Stammbuch Eures Bundestagsabgeordneten.
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