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KfW-Förderprogramme vorläufig gestoppt


Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa hat die Staatsbank KfW die erfolgreichen Förderprogramme zur Gebäudesanierung vorläufig stoppen müssen. Hintergrund für den ungewöhnlichen Schritt sei der bislang vom Parlament noch nicht verabschiedete Bundeshaushalt für das Jahr 2010, wie das Bundesbauministerium in Berlin am 07. Januar 2010 bestätigte. Noch im Januar solle mit den Haushaltsexperten des Bundestags eine Lösung gefunden werden, damit die Gelder freigegeben werden können. Der Haushaltsausschuss soll sich am 27. Januar damit befassen. Die Verbraucher, die ein Haus bauen, ihren Altbau sanieren oder eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen, müssen sich nach Angaben der Behörden keine Sorgen machen. In der Zwischenzeit könnten nämlich wie gewohnt Anträge auf günstige Kredite oder Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren gestellt werden.

baublogs.info meint:
Schön, dass man weiter Anträge stellen darf. Schön, dass sich die 662 Bundestagsabgeordneten bereits in 22 Tagen mit diesem Problem (vielleicht?) befassen werden. In einer ordentlichen Firma wäre eine derart üble Arbeitsauffassung ein Kündigungsgrund.

Nachtrag:
Die 662 Bundestagsabgeordneten haben sich tatsächlich mehr als drei Wochen Zeit gelassen. Zeit, die ein Bauherr manchmal nicht hat… aber was kümmern einen Bundestagsabgeordneten schon die Sorgen und Nöte des steuerzahlenden Bürgers und Wählers? Nichts, oder, wie Aische in der U5 sagen würde: Einen Scheissendreck.
– Der Zugangsstopp für die Programme “Energieeffizient bauen” und “Energieeffizient sanieren” wurde per 01. Februar 2010 aufgehoben.

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Baubloggen und Geld verdienen.


Die Seite Holzhausblog.de macht ihre Leser darauf aufmerksam, dass man mit seinem Baublog ein paar Euro extra in die Baukasse spülen kann. Bis zu 500 Euro werden gezahlt, wenn man auf Holzhausblog.de per E-Mail in Wort und Bild über den Bau eines Energiesparfundamentes der Firma Floortech und den anschliessenden Bau eines Holzhauses auf diesem Fundament berichtet.

Bewerbungen sind möglich per Kommentar bei Holzhausblog.de, bei mehr als drei Bewerbern entscheidet das Los. Bewerbungsschluss ist am 31. Januar 2010, der Baubeginn muss vor dem 31. März 2010 erfolgen.

Alle Details zur Aktion findet ihr bei Holzhausblog.de.

[Hinweis: www.baublogs.info steht in keiner Verbindung zu Holzhausblog.de]

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Weber-Haus: Auftragsplus.


Der zur Schörghuber-Gruppe gehörende Fertighauhersteller Hanse-Haus sieht nach einer Meldung der Tageszeitung “Die WELT” das berühmte Licht am Ende des Tunnels (www.baublogs.info berichtete). Ähnliche Nachrichten kommen nun von dem in Rheinau-Linx ansässigen Fertighaushersteller Weber-Haus. Mit umfangreichen Restrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen – unter anderem wurde die Belegschaft in 2008 von 870 auf 800 Mitarbeiter reduziert –  habe man sich an die seit Jahren sinkende Nachfrage im Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser angepasst. Für 2009 könne man aber ein zweistelliges Plus im Auftragseingang verzeichnen. Vom Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens zeugt auch die Investition, die Weber-Haus derzeit stemmt: Die in Werk Wenden-Hünsborn betriebene Biomasse-Heizungsanlage wird für 200.000 Euro modernisiert. Parallel dazu entsteht in der Werksausstellung Wenden-Hünsborn ein neues Austellungshaus.

[Quelle: Weber-Haus]

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Baugeld: KfW-Förderkredite.


Die KfW Bankengruppe wird nach eigenen Angaben 2009 so viele Förderkredite für energieeffizientes Bauen und Sanieren begeben wie noch nie seit Start der Programme im Jahr 2001. Insgesamt hat die KfW per 30. November 2009 ein Volumen von 8 Mrd. EUR für die Förderung der Energieeffizienz an Krediten bewilligt, die sich auf über 200.000 Kredite und Zuschüsse für fast 550.000 Wohnungen verteilen.

Die Straffung der Programmstruktur sowie die Einführung des KfW-Effizienzhauses als Marke für Energieeffizienz zu Beginn des Jahres wurde nach Einschätzung der KfW hervorragend angenommen. Der KfW-Effizienzhaus-Standard mache Energieeffizienz auch für den Laien verständlich: Der Energieverbrauch eines Hauses im Vergleich zu einem “normalen” Neubau liesse sich an einer Ziffer ablesen. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht demnach nur 70% der Jahresprimärenergie eines vergleichbaren Neubaus.

Die Selbsteinschätzung der KfW trifft allerdings auch auf kritische Stimmen. Christian Poprawa, Marketingleiter beim Baustoffhersteller Saint-Gobain Weber:

“Um mehr Bauherren und Eigentümer für eine energetische Fassadensanierung zu begeistern, müssen die Förderprogramme der KfW einfacher und transparenter sein. Statt zu fördern, hemmen die komplizierten Bedingungen dringend notwenige Sanierungsvorhaben”.

So sei zum Oktober die Förderung zum zweiten Mal im Jahr 2009 umgestellt worden.

“Inzwischen durchschauen nur noch spezialisierte Berater die verschiedenen Varianten. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, konsequent für eine Vereinfachung sorgen.”

[Quellen: Pressemitteilung der KfW, Pressemitteilung von Saint-Gobain Weber]

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Baugeld: Wohn-Riester als Alternative?

Nachdem sich in den letzten Monaten kritische Stimmen zur Riester-Rente verstärkt zu Wort gemeldet haben, kommt nun auch der sogenannte Wohn-Riester in den Blickpunkt der Kritik. Bekanntlich haben Riester-Sparer seit 1. Januar 2008 die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben auch für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu verwenden.

Die Swiss Life hat den Wohn-Riester unter die Lupe genommen und zieht ein ernüchterndes Fazit.

Auf den ersten Blick scheint Wohn-Riester die Einsatzmöglichkeiten der Riester-Rente sinnvoll zu erweitern. Denn damit lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden als zusätzliche Altersvorsorge schneller verwirklichen. Wie bei allen Riester-Varianten wird die Ansparphase gefördert und erst bei der Rente greift die nachgelagerte Besteuerung. Allerdings gibt es bei Wohn-Riester einiges zu beachten, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht. Das bedeutet: Wer seine Immobilie verkauft und nicht erneut in ein Riester-Produkt investiert oder die Immobilie vermietet, sofern der Umzug nicht beruflich bedingt ist, tappt in die Falle. Und selbst im Ruhestand darf nicht verkauft oder vermietet werden. Das ist erst nach dem vollendeten 85. Lebensjahr ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich.

Die Absicht von Wohn-Riester, auch Personen zu einem Eigenheim zu verhelfen, die eventuell an der Finanzierung gescheitert wären, ist sicher gut gemeint. Denn gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag. Allerdings sind die Nachteile dieses Modells nicht von der Hand zu weisen. Zusammenfassend stellt Swiss Life-Experter Matthias Altenähr fest: “Wer sich eine eigene Immobilie zulegen möchte, sollte sorgfältig überlegen, ob Wohn-Riester dafür in Frage kommt. Nur wer sich sicher ist, dass er niemals von Scheidung, Wohnortwechseln oder Arbeitslosigkeit betroffen sein wird, dem kann ohne Vorbehalte die Wohn-Riester-Förderung für einen Immobilienerwerb empfohlen werden.” Trifft das nicht zu, müssen genügend finanzielle Reserven vorhanden sein, um die aus einer förderschädlichen Verwendung des Wohn-Riesters resultierenden steuerlichen Zusatzbelastungen im Fall des Falles auffangen zu können. So sollte eine Riester-Förderung nur dazu eingesetzt werden, wofür sie ursprünglich konzipiert wurde: den Aufbau einer zusätzlichen Altersrente. “Zwar spart man sich mit einer Immobilie im Alter die Miete, ist aber auch auf eine Rente angewiesen, um die Immobilie und den eigenen Lebensstandard zu unterhalten. Von einer “Rente aus Stein allein”, wie eine selbstgenutzte Immobilie gerne bezeichnet wird, ist noch niemand satt geworden”, kommentiert abschließend Altenähr.

[Quelle: Swiss Life]

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Hanse Haus: Das schlimmste überstanden?


Nach einen Bericht der Tageszeitung “Die WELT” sieht der Fertighaushersteller Hanse Haus Licht am Ende des Tunnels. Zwar hätte das Unternehmen stets schwarze Zahlen geschrieben, habe jedoch hierfür aber auch Personal entlassen müssen. Nun  schalte man wieder auf Expansion. Jedoch, und das trübt die Zukunftsaussichten wohl ein wenig, leide die Branche unter Überkapazitäten. Dem stelle sich Hanse Haus mit Qualität, neuen Produkten und Service. Dazu gehöre, die gesamte Leistung bis zur Schlüsselübergabe aus einer Hand zu bieten.

Den kompletten Artikel findet ihr hier.

Baublogs von Hanse-Haus-Bauherren findet ihr hier.

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Baugeld: Sondertilgung richtig nutzen


Nach Angaben der Interhyp haben gut zwei Drittel aller Kreditnehmer bei ihrer Baufinanzierung zusätzlich zu ihrer monatlichen Darlehenstilgung auch die Möglichkeit einer Sondertilgung vereinbart. In der Regel bedeutet dies, dass 5 bis 10 Prozent der ursprünglich aufgenommenen Darlehenssumme im Jahr außerplanmäßig getilgt werden können.

Mittlerweile sind Baufinanzierungen mit einer Option zur jährlichen Sondertilgung zum Standard geworden. Die meisten Banken geben das Recht auf eine Sondertilgungsmöglichkeit in Höhe von 5 Prozent der Darlehenshöhe sogar kostenlos dazu. Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro zum Beispiel bedeutet dies, dass jedes Jahr bis zu 10.000 Euro zusätzlich zur Monatsrate zurückgezahlt werden können. Viele Banken begrenzen allerdings – trotz der Zusage von Sondertilgungen – dennoch die Möglichkeiten zur Sondertilgung dadurch, dass diese nur soweit geleistet werden können, dass sich die Laufzeit des Darlehens nicht verkürzt. Im Idealfall sondertilgt man in diesem Fall also so viel, dass bei Auslaufen des Darlehens keine Restschuld verbleibt, also nicht umgeschuldet werden muss.

Sondertilgungsoptionen sind generell nicht kumulierbar. Wurde dieses Recht also ein Jahr lang nicht ausgeübt, kann es nicht im Folgejahr nachgeholt werden.

Obwohl nur eine schriftliche Vorankündigung mit entsprechender Frist bei der Bank genügt, werden Sondertilgungsmöglichkeiten aber tatsächlich selten genutzt. Eine Angewohnheit, die Sparern besonders in Zeiten niedriger Guthabenverzinsungen teuer zu stehen kommt: Schließlich erhält man derzeit im Schnitt auf ein Tagesgeldkonto gerade einmal 1,3 Prozent pro Jahr, bestehende Baufinanzierungen dagegen kosten meist 5 Prozent und mehr.

Außerdem übersehen Immobilienbesitzer oftmals, wie sehr sich die Ausübung ihres Sonderzahlungsrechts auszahlt – auch wenn sie nur ein einziges Mal ausgeübt wurde. Allein durch den Zinsenzinseffekt verringert sich die Restschuld um einen deutlich höheren Betrag als den der Sondertilgung. Naturgemäß ist dieser Effekt um so größer, je früher während der Vertragslaufzeit eine Sondertilung geleistet wird.

[Quelle: Interhyp]

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