Nachdem die BAFA aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages die Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen (zumindest) für das laufende Jahr de facto eingestellt hat, kündigt nun auch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Veränderungen in ihren Kreditprogrammen für Häuslebauer an.

Die unter dem Namen “Energieeffizient Bauen” bislang angebotenen Programme 153 und 154 (für Programm 153 darf der künftige Energiebedarf des Hauses nur 70 %, für Programm 154 nur 85 % des gesetzlich vorgeschriebenen Wertes betragen) werden per 01. Juli 2010 in einem einheitlichen Programm zusammengeführt. Die Differenzierung erfolgt künftig nicht mehr über den Zinssatz, sondern über Tilgungszuschüsse. Diese staffeln sich wie folgt:

  • KfW-Effizienzhaus 70 – kein Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus 55 – 5 % Tilgungszuschuss (maximal 2.500 €)
  • KfW-Effizienzhaus 40 – 10 % Tilgungszuschuss (maximal 5.000 €)

Der Tilgungszuschuss vermindert die zurückzuzahlende Darlehenssumme. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses erfolgt nicht. Die Gutschrift auf die zurückzuzahlende Darlehenssumme erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Maßnahmendurchführung durch die KfW folgt.

Hieraus leitet sich ab, dass im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55 Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen sind. Für

Häuser, die nur dem KfW-Effizienzhaus 85 entsprechen, werden ab 01. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Schon jetzt hat die KfW die Konditionen für KfW-Effizienzhäuser 85 so verschlechtert, dass die Inanspruchnahme dieses Programms für Bauherren unwirtschaftlich ist: Für einen Kredit  mit zehnjähriger  Zinsbindung verlangt die KfW derzeit (Stand 19. Mai 2010) im Programm 154 einen Zins von 3,8 % nominal. Allerdings bekommt man bei der KfW Baugeld im Programm 124 (Wohneigentumsprogramm) bei zehnjähriger Zinsbindung schon für einen Zins von 3,65 % nominal.

Einer der wesentlichen Vorteile des Programms 153 gegenüber dem auslaufenden Programm 154, nämlich die Möglichkeit von beliebigen Sondertilgungen innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist, wird erhalten bleiben.

Alle Details zum Programm 153 ab dem 01. Juli 2010 finden sich hier.

baublogs.info bedankt sich bei Andreas, der wesentliche Details zu diesem Artikel beigetragen hat. Andreas beschäftigt sich in seinem Blog ebenfalls mit diesem Thema: “Zurückfahren der Förderung des energieeffizienten Hausbaus”

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