Mit dem beginnenden Frühjahr ist nicht nur die Natur aus ihrem Winterschlaf erwacht, nein, auch die Amtsschimmel verfügen über frisches Kraftfutter, wiehern kräftig und scharren voller Ungeduld in ihren kargen Dienststuben mit den Hufen…

Peggy und Matthias bauen mit Weber-Haus. Was sie bauen, will laut Blog allerdings das Amt bestimmen:

“… Das Bauamt stellt sich quer bei dem anthrazitfarbenen Dach! …”

Dass die Gemeinde die Abweichung von ihrer Satzung – die schreibt nämlich rote oder rotbraune Dächer vor – toleriert, ist dem Amt ziemlich schnuppe. Die Gemeinde sei nicht zuständig, wurde Peggy und Matthias bedeutet. Im Gegenteil behauptet das Amt, die Gemeinde hätte die von Peggy und Matthias gewünschte Abweichung gar nicht tolerieren dürfen… wozu hätte sie denn sonst eine Satzung?

“… Jetzt kommt es erstmal zu einer Sitzung zwischen Bauamt, Bürgermeister der Gemeinde und Amt Waren Seenlandschaft. Da wird entschieden, ob noch eine Anhörung mit uns als Bauherren und unserem Architekten erfolgt. …”

Falls sich jemand fragt, warum die uns abgepressten Steuergelder niemals, aber wirklich niemals reichen, muss sich nur vor Augen führen, wieviel Leute sich mit welcher Inbrunst mit der wirklich bedeutenden Frage der Dachziegelfarbe eines Eigenheims beschäftigen… Zumal…

“… Es ist ja nicht so, dass wir in einem Neubaugebiet mit lauter roten Dächer ein schwarzes dazwischen schieben wollen. Wir wollen in eine Lücke in einem gewachsenen Dorf bauen und die Dächer ringsumher sind – vor allem witterungsbedingt – teilweise auch alles andere als rot. …”

Egal. Satzung ist Satzung, und das Amt ist nun mal da und will sich beschäftigen. Wenn es denn sein muss, mit der Dachziegelfarbe. Ein Lösungsvorschlag von baublogs.info: Deckt das Dach doch einfach mit gebrauchten Ziegeln, die mal rot waren 😉

Sandra und Heiko bauen mit FingerHaus und machen ihrerseits gerade vertieft Bekanntschaft mit dem hessischen Amtsschimmel. Der unterscheidet sich nicht wirklich vom vorstehend beschriebenen mecklenburgischen… aber das nur am Rande. Die beiden bekamen dieser Tage, so erfährt man im Blog, Post. Vom Bauamt. Juhu!

“… Unser Bauantrag sei noch nicht vollständig, denn der beantragte Stellplatz entspreche “nicht den nachbarschützenden Abstandsflächenvorschriften des §6 Hess. Bauordnung“. …”

Aus der Skizze, die sich im Blog von Sandra und Heiko findet, leitet der recht und billig denkende Mensch allerdings ab, dass mitnichten ein Verstoss gegen § 6 HBO vorliegt. Selbige gestattet nämlich in § 6 Nr. 11 Abs. 1 lit b:

“… Ohne Abstandsflächen unmittelbar an der Nachbargrenze sind zulässig […] Stellplätze an einer Nachbargrenze des Grundstücks mit bis zu insgesamt 8 m Länge …”

Zwar ist die Skizze nicht bemaßt, aber ich unterstelle mal, dass die beiden kein 16 m langes isländisches Landhaus bauen… 😀

Die Frage, die die beiden sich stellen, verwundert nicht:

“… Wer schützt UNS eigentlich vor diesem Genehmigungsmarathon?? …”

Das können WIR nur selber tun, tönt die Internationale… 😀

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