… und zwar mit dem Katasteramt.

Mit der Baugenehmigung bekommt man üblicherweise einen Haufen Auflagen von der Genehmigungsbehörde. Keine Gemeinde dieser Welt wird es versäumen, dem Bauherren die Kosten für die Erfüllung einer kommunalen Aufgabe, nämlich des Führens des Liegenschaftskatasters, aufs Auge zu drücken.

Ob Thommy und Wonny einen solchen Wisch mit der Baugenehmigung erhalten haben, ist nicht überliefert. Überliefert ist allerdings ein Schreiben des Katasteramtes mit der Aufforderung an die Bauherren, doch bitte für die Einmessung Sorge zu tragen. Sorgen hatten Thommy und Wonny allerdings zu der Zeit genug, und so dachten sie pragmatisch:

“… Klar, das Haus steht ja auch nur die nächsten 100 Jahre – da ist also Eile geboten. …”

Sie kümmerten sich also erst einmal um die drängenden Probleme – baublogs.info berichtete – und irgendwann war das Schreiben des Katasteramtes aus ihrem Blick ent- und irgendwo in der Ablage verschwunden. Und so kam, was kommen musste (denn der deutsche Beamte ist gründlich und hat seine Ablage voll im Griff, wenn es darum geht, die steuerzahlenden Bürger für seinen Dienstherrn möglichst gründlich auszupressen):

“… Jetzt im Januar kam dann das Folgeschreiben, mit dem Hinweis, dass nun das Katasteramt selbst die Einmessung vornähme …”

Und dafür natürlich Kosten am oberen Limit berechnet, logisch. Thommy und Wonny als erfahrene Staatsbürger wanden sich allerdings aus dieser Falle heraus und konnten einen Aufschub aushandeln…

Sehr spannend fand ich am Rande die Tabelle für die Vermessungsgebühren. Die amtlichen Vermessungsgebühren richten sich offenbar auch nach dem Grundstückspreis und nicht etwa nur nach einem aufwandsbezogem Maß wie der Grundstücksgröße. Da fällt mir nur eines dazu ein:

Freiheit statt Sozialismus 😀

(Dem Autoren dieses Blogs stehen derlei Bemerkungen zu. Er hat den real existierenden Sozialismus selbst erlebt.)

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