In den Wintermonaten planen viele Familien ihr neues Haus. Dabei werden nicht nur Pläne skizziert, sondern auch Darlehens- und Zuschussbedingungen geprüft. Achtung, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Darlehen für den Hausbau sind immer an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Das gilt beispielsweise für die Förderbedingungen der KfW-Bank zum Bau so genannter “KfW 55-” oder “KfW 70-Häuser”. Inzwischen bieten viele Schlüsselfertigunternehmen ihre Haustypen sogar in “KfW 70-Ausführung” an. Bevor sich der Käufer aber für ein solches Haus entscheidet, sollte er klären, ob es auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt realisiert werden kann. Denn, so mahnt der VPB, möglicherweise können die zur Erfüllung der Förderbedingungen vorgeschriebenen Kennwerte nur erreicht werden, wenn das Haus – beispielsweise – vollständig nach Süden ausgerichtet werden kann. Möglicherweise ist das Grundstück dazu aber zu klein oder die Drehung des Hauses nach Süden ist baurechtlich nicht zulässig, weil der Nachbar zu dicht steht. Viele kleine Details können das Aus für die KfW-Förderung bedeuten. Deshalb rät der VPB: Vor dem Vertragsabschluss eines “KfW 70-Hauses” immer erst prüfen, ob das Haus auch den Förderbedingungen gemäß realisiert werden kann.
[Quelle: Verband privater Bauherren]